Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Steuerkanzlei (nachfolgend "Kanzlei"), Schillerstraße 17, 80336 München, Deutschland.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Die Annahme kann ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder konkludent (durch Handlungen, die den Beginn der Auftragsausführung erkennen lassen) erfolgen.
3. Umfang des Auftrags
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem konkreten Auftrag des Mandanten sowie aus diesen AGB. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt.
Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist die Kanzlei nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
4. Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Der Mandant hat der Kanzlei unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Kanzlei eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Der Mandant hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Erklärungen rechtzeitig zu erteilen. Der Mandant versichert, dass alle von ihm übermittelten Daten, Belege und Erklärungen nach bestem Wissen korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind.
5. Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Kanzlei ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Mandant sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Kanzlei ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mandanten und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und zu verarbeiten, oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeit, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Qualifikation des bearbeitenden Sachbearbeiters sowie der Schwierigkeit und Bedeutung des Auftrags.
Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch, wenn sie den Auftrag gemeinsam erteilt haben.
7. Haftung
Die Kanzlei haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Kanzlei für Schadensersatzansprüche jeder Art ist begrenzt auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme gemäß § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG.
Ausgeschlossen ist die Haftung für mündliche Auskünfte oder Beratungen, sofern diese nicht schriftlich bestätigt werden.
Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind.
8. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Die Kanzlei hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Kanzlei den Mandanten aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Mandant dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nicht nachgekommen ist.
Auf Anforderung des Mandanten hat die Kanzlei dem Mandanten die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die Kanzlei kann von Unterlagen, die sie an den Mandanten zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2023